Am 16.03.2016 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt verkündet. Die gesetzlichen Änderungen des § 253 HGB zur Abzinsung von Altersversorgungsverpflichtungen treten gemäß Artikel 16 des Gesetzes am 17.03.2016 in Kraft.
Die Neuregelungen sind gemäß Artikel 75 Abs. 6 EGHGB für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2015 enden. Es besteht jedoch gemäß Artikel 75 Abs. 7 EGHGB für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen und vor dem 1.1.2016 enden, ein Anwendungswahlrecht.
Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht die Abzinsungszinssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB ab sofort monatlich auf ihrer Website auch für einen 10-Jahresdurchschnitt.