Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 19.01.2021 bekanntgegeben, dass der fachliche Hinweis vom 01.07.2020 aktualisiert wurde.
Die Aktualisierungen beinhalten erstmals Ausführungen zur steuerlichen Behandlung der Corona-Beihilfen sowie die im Jahressteuergesetz 2020 enthaltenen Maßnahmen zur Unterstützung der Steuerpflichtigen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.