Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 15.07.2020 'Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig - Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens (Änderung an IAS 1)' veröffentlicht.
Damit ist die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1) für Geschäftsjahre wirksam, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist weiterhin erlaubt.