Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 12.09.2016 Anpassungen an den bestehenden Standard für Versicherungsverträge IFRS 4 veröffentlicht.
Hintergrund der Anpassungen waren Bedenken in Bezug auf die unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem neuen Standard für Versicherungsverträge.Die Anpassungen betreffen die Erstanwendung von IFRS 9 für Versicherer mit zwei Optionen: Mit dem
Aufschub der Erstanwendung von IFRS 9 können die betreffenden Unternehmen bei Anwendung von IFRS 4 auf bestehende Versicherungsverträge für Geschäftsjahre, die vor dem 01.01.2021 beginnen, weiterhin IAS 39 statt IFRS 9 anwenden, allerdings nur, wenn IFRS 9 nicht bereits vorher angewendet wurde. Mit dem Übergangsverfahren dürfen die betreffenden Unternehmen bei Anwendung von IFRS 4 auf bestehende Versicherungsverträge für bestimmte finanzielle Vermögenswerte eine Änderung der Klassifizierung des Betrags von „erfolgswirksam zu „sonstiges Ergebnis“ vornehmen. Dadurch entspricht das erfolgswirksame Ergebnis nach IFRS 9 dem nach IAS 39.
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