Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 14.05.2020 mehrere kleine Änderungen an den IFRS-Standards veröffentlicht.
Neben dem Sammeländerungsstandard (Zyklus 2018-2020) betreffen die Änderungen die Standards: IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse', IAS 16 'Sachanlagen' sowie IAS 37 'Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen'.
Die Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2022 beginnen.