Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 17.03.2020 beschlossen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 (unter Einbeziehung der Änderungen) auf jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen, zu verschieben sowie das festgelegte Auslaufen der vorübergehenden Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 in IFRS 4 auf jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen, zu verlängern.