Das 'Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzbericht' ist am 18.08.2020 im Bundesgesetzblatt (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 38 vom 18.08.2020, S. 1874 ff.) verkündet worden und tritt damit am 19.08.2020 in Kraft.
Die neuen Formatvorgaben sind erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse sowie Lage- und Konzernlageberichte anzuwenden, die für das nach dem 31.12.2019 beginnende Geschäftsjahr aufgestellt werden.
Mehr dazu auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz