Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 23.12.2019 den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 11 (E-DRÄS 11) veröffentlicht
Mit den Änderungen, die auf den Beschluss des HGB-FA zur Überprüfung der Regelungen des Standards beruhen, sollen die Regelungen des DRS 18 zu Latenten Steuern geändert werden.
Stellungnahmen können bis zum 28.12.2020 beim DRSC (bahrmann@drsc.de) eingereicht werden.