Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat am 22.09.2017 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 8 (DRÄS 8) verabschiedet.
Mit dem DRÄS 8 wird hauptsächlich DRS 20 'Konzernlagebericht' an die geänderten gesetzlichen Anforderungen angepasst, die sich aus dem Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) ergeben. DRS 20 enthält im Wesentlichen zwei neue Abschnitte mit Konkretisierungen zu den neuen Berichtspflichten (Angaben zum Diversitätskonzept für die Leitungsorgane und die nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärung). DRÄS 8 umfasst zudem redaktionelle Anpassungen an sämtliche Standards. Dies betrifft die Verschiebung von Paragrafen im Gesetz, insbesondere von § 315a HGB a.F. zu § 315e HGB n.F.