Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat am 18.11.2019 die Prüfungsschwerpunkte für 2020 bekanntgegeben:
- Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IFRS 16 'Leasingverhältnisse'
- „Follow up“ von ausgewählten Aspekten der Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' (nur bei Kreditinstituten) und IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' (bei Nicht-Finanzinstituten)
- Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IAS 12 Ertragsteuern (inkl. Anwendung von IFRIC 23 'Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung')
- Wertminderungstest beim Geschäfts- oder Firmenwert sowie bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer, insbesondere Marken – IAS 36
- Konzernlagebericht
Die ersten drei Punkte stimmen mit den Prüfungsschwerpunkten der Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority-ESMA) überein. Diese hatte bereits am 22.10.2019 ihre Prüfungsschwerpunkte veröffentlicht.